Verordnung zum Grossratswahlgesetz

Gesetzessammlung des Kanton Aargau › Aargu

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Verordnung zum Grossratswahlgesetz

Verordnung

zum Grossratswahlgesetz

Vom 11. Juli 1988

Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

gestützt auf § 19 des Grossratswahlgesetzes (Gesetz über die Wahl des Grossen Rates) vom 8. März 1988 [1],beschliesst:

1. Organisation

§ 1

Leitung und Aufsicht

1 Die Gesamtleitung und die Beaufsichtigung der Wahl des Grossen Rates obliegen der Staatskanzlei.

2 Die Bezirksämter haben die Wahl in den Bezirken zu leiten und zu beaufsichtigen. Sie sorgen für die Instruktion der Wahlbüros in den Gemeinden.

§ 1a [2]

Personenbezeichnungen

Die in dieser Verordnung ...

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