Verordnung des EVD über die Zollbegünstigung für Futtermittel und Ölsaaten

Auszug


Verordnung des EVD über die Zollbegünstigung für Futtermittel und Ölsaaten

Verordnung des EVD über die Zollbegünstigung für Futtermittel und Ölsaaten

vom 7. Dezember 1998

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 20 Absatz 6 des Landwirtschaftsgesetzes1,

verordnet:

Art. 1 Zollbegünstigungen

1 Für Waren nach dem Anhang der Einfuhrverordnung Saatgetreide und Futtermittel vom 7. Dezember 19982 mit Ursprung in den Freizonen von Hochsavoyen und der Landschaft Gex beträgt der Zollansatz 94 Prozent des Normalansatzes.

2 Für die Ölsaaten im Anhan...

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