Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos)
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 42, 26. Oktober 2010 › Einzig
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Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos)
Verordnung des EDI über kosmetische Mittel
(VKos) Änderung vom 12. Oktober 2010 Das Bundesamt für Gesundheit, gestützt auf Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung des EDI vom 23. November 20051 über kosmetische Mittel, verordnet: I Die Anhänge 3 und 4 der Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über kosmetische Mittel erhalten die neuen Fassungen gemäss Beilage. II Übergangsbestimmung zur Änderung vom 12. Oktober 2010 Kosmetische Mittel, die der Änderung vom 12. Oktober 2010 dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Oktober 2011 nach bisherigem Recht hergestellt, eingeführt und gekennzeichnet werden. Sie dürfen noch bis zum 31. Oktober 2012 nach bisherigem Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden. III Diese Änderung tritt am 1. November 2010 in Kraft. 12. Oktober 2010 Bundesamt für Gesundheit: Pascal Strupler1 SR 817.023.31 AS 2010 allergische Reaktionen hervorrufen. B itte folgende Hinweise lesen und beachten: D ieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 2039schwarzem H enna203a können das Allergierisiko erhöhen. F ärben Sie Ihr Haar nicht, 2013 wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind- lich, gereizt oder verletzt ist; 2013wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; 2013en hat.»en hat.»Anforderungen/Warnhinweise wenn eine temporäre Tätowierung mit 2039schwarzem Henna203a bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion hervo rgHaarfärbemittel können schwere wenn eine temporäre Tätowierung mit 2039schwarzem Henna203a bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion hervo rg Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. B itte folgende Hinweise lesen und beachten: D ieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 2039schwarzem H enna203a können das Allergierisiko erhöhen. F ärben Sie Ihr Haa rwenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind- lich, gereizt oder verletzt ist;(kursiv)ferueruf nicht, 2013d. spezielle 2013««in Verbindung mit Wasserstoffperoxid max. 1,0 % in Verbindung mit Wasserstoffperoxid max. 1,5 % c. Zulässige Höchstkonzentration im anwendungsfertigen Produkt 2,0 % 3,0 % b. Verwendungszweck Oxidationshaarfärbemittel Oxidationshaarfärbemittel Kosmetische Mittel 3-Amino-2,4-dichlorphenol (CAS-Nr. 61693-42-3) und seine Salze 2-Amino-4-hydroxyethylaminoanisol (CAS-Nr. 83763-47-7) und seine Salze a. Name AS 2010 ben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; 2013wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; 2013(kursiv)en hat.»en hat.»Anforderungen/Warnhinweise wenn Sie schon einmal nach dem Fäwenn eine temporäre Tätowierung mit 2039schwarzem Henna203a bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion hervor geru Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. B itte folgende Hinweise lesen und beachten: D ieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 2039schwarzem H enna203a können das Allergierisiko erhöhen. F ärben Sie Ihr Haar nicht, 2013 wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind- lich, gereizt oder verletzt ist; 2013wenn eine temporäre Tätowierung mit 2039schwarzem Henna203a bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion hervor geru Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. B itte folgende Hinweise lesen und beachten: D ieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 2039schwarzem H enna203a können das Allergierisiko erhöhen. F ärben Sie Ihr Haa rrff nicht, «d. spezielle a. und b.:2013«in Verbindung mit Wasserstoffperoxid max. 1,5 % in Verbindung mit Wasserstoffperoxid max. 1,5 % c. Zulässige Höchstkonzentration im anwendungsfertigen Produkt 3,0 % a. 3,0 % b. 3,0 % b. Verwendungszweck Oxidationshaarfärbemittel a. Oxidationshaarfärbemittel b. nicht oxidierende Haar- färbemittel Kosmetische Mittel 4-Amino-2-hydroxytoluol (CAS-Nr. 2835-95-2) und seine Salze 4-Amino-3-nitrophenol (CAS-Nr. 610-81-1) und seine Salze a. Name AS 2010 wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; 2013(kursiv)en hat.»en hat.»Anforderungen/Warnhinweise wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind- lich, gereizt oder verletzt ist; 2013wenn eine temporäre Tätowierung mit 2039schwarzem Henna203a bei Ihnen schon ein- mal eine Reak tion hervor g Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. B itte folgende Hinweise lesen und beachten: D ieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 2039schwarzem H enna203a können das Allergierisiko erhöhen. F ärben Sie Ihr H...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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