Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos)

Auszug


Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos)

Verordnung des EDI über kosmetische Mittel

(VKos) Änderung vom 12. Oktober 2010

Das Bundesamt für Gesundheit, gestützt auf Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung des EDI vom 23. November 20051

über kosmetische Mittel, verordnet:

I

Die Anhänge 3 und 4 der Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über kosmetische Mittel erhalten die neuen Fassungen gemäss Beilage.

II

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 12. Oktober 2010

Kosmetische Mittel, die der Änderung vom 12. Oktober 2010 dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Oktober 2011 nach bisherigem Recht hergestellt, eingeführt und gekennzeichnet werden. Sie dürfen noch bis zum 31. Oktober 2012 nach bisherigem Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.

III

Diese Änderung tritt am 1. November 2010 in Kraft.

12. Oktober 2010 Bundesamt für Gesundheit:

Pascal Strupler

1 SR 817.023.31

AS 2010

allergische Reaktionen hervorrufen. B itte folgende Hinweise lesen und beachten: D ieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 2039schwarzem H enna203a können das Allergierisiko erhöhen. F ärben Sie Ihr Haar nicht, 2013 wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind- lich, gereizt oder verletzt ist;

2013

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

2013

en hat.»

en hat.»

Anforderungen/Warnhinweise

wenn eine temporäre Tätowierung mit 2039schwarzem Henna203a bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion hervo r

g

Haarfärbemittel können schwere

wenn eine temporäre Tätowierung mit 2039schwarzem Henna203a bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion hervo r

g

Haarfärbemittel können schwere

allergische Reaktionen hervorrufen. B itte folgende Hinweise lesen und beachten: D ieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 2039schwarzem H enna203a können das Allergierisiko erhöhen. F ärben Sie Ihr Haa

r

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind- lich, g

ereizt oder verletzt ist;

(kursiv)

f

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nicht,

2013

d. spezielle

2013

«

«

in Verbindung mit Wasserstoffperoxid max. 1,0 %

in Verbindung mit Wasserstoffperoxid max. 1,5 %

c. Zulässige Höchstkonzentration im anwendungsfertigen Produkt

2,0 %

3,0 %

b. Verwendungszweck

Oxidationshaarfärbemittel

Oxidationshaarfärbemittel

Kosmetische Mittel

3-Amino-2,4-dichlorphenol (CAS-Nr. 61693-42-3) und seine Salze

2-Amino-4-hydroxyethylaminoanisol (CAS-Nr. 83763-47-7) und seine Salze

a. Name

AS 2010

ben

Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

2013

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

2013

(kursiv)

en hat.»

en hat.»

Anforderungen/Warnhinweise

wenn Sie schon einmal nach dem Fä

wenn eine temporäre Tätowierung mit 2039schwarzem Henna203a bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion hervor g

eru

Haarfärbemittel können schwere

allergische Reaktionen hervorrufen. B itte folgende Hinweise lesen und beachten: D ieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 2039schwarzem H enna203a können das Allergierisiko erhöhen. F ärben Sie Ihr Haar nicht, 2013 wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind- lich, gereizt oder verletzt ist;

2013

wenn eine temporäre Tätowierung mit 2039schwarzem Henna203a bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion hervor g

eru

Haarfärbemittel können

schwere allergische Reaktionen hervorrufen. B itte folgende Hinweise lesen und beachten: D ieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 2039schwarzem H enna203a können das Allergierisiko erhöhen. F ärben Sie Ihr Haa

r

r

f

f

nicht,

«

d. spezielle

a. und b.:

2013

«

in Verbindung mit Wasserstoffperoxid max. 1,5 %

in Verbindung mit Wasserstoffperoxid max. 1,5 %

c. Zulässige Höchstkonzentration im anwendungsfertigen Produkt

3,0 %

a. 3,0 % b. 3,0 %

b. Verwendungszweck

Oxidationshaarfärbemittel

a. Oxidationshaarfärbemittel

b.

nicht oxidierende Haar- färbemittel

Kosmetische Mittel

4-Amino-2-hydroxytoluol (CAS-Nr. 2835-95-2) und seine Salze

4-Amino-3-nitrophenol (CAS-Nr. 610-81-1) und seine Salze

a. Name

AS 2010

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

2013

(kursiv)

en hat.»

en hat.»

Anforderungen/Warnhinweise

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind- lich, gereizt oder verletzt ist;

2013

wenn eine temporäre Tätowierung mit 2039schwarzem Henna203a bei Ihnen schon ein- mal eine Reak t

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Haarfärbemittel können schwere

allergische Reaktionen hervorrufen. B itte folgende Hinweise lesen und beachten: D ieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 2039schwarzem H enna203a können das Allergierisiko erhöhen. F ärben Sie Ihr H...

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