Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit (VWL)

Auszug


Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit (VWL)

Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit

(VWL)

vom 23. März 2005

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 12 Absatz 1, 21 Absatz 1 und 40 Absatz 1 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19481 (LFG) sowie auf die Artikel 92 Absatz 4 und 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952,

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung legt die Massnahmen zur Wahrung der schweizerischen Lufthoheit und zur Durchsetzung der Luftverkehrsregeln fest. Sie regelt überdies die Zuständigkeiten. ...

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