Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport

Auszug


Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport

Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport

Änderung vom 4. Dezember 2000

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 21. Oktober 19871 über die Förderung von Turnen und Sport wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 13

2. Abschnitt: Teilnehmer, Kader, Organisatoren, J+S-Coach und Leiter

Art. 14 Kader

1 Das Kader bildet die Leiter und J+S-Coachs aus. Das Kader umfasst Experten, Ausbilder und Betreuer.

2 Das Departement bestimmt die Aufgaben und regelt die Aus- und Weiterbildung des Kaders sowie den Entzug und Verfall der Anerkennung. Es regelt zudem die disziplinarische Verantwortl...

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