Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV)

Auszug


Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV)

Verordnung über Getränkeverpackungen

(VGV)

vom 5. Juli 2000

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 30a Buchstabe b, 30b Absatz 2, 30d, 32abis, 39 Absatz 1 und 46 Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 19831,

sowie in Ausführung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 19952 über die technischen Handelshemmnisse, verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1Diese Verordnung regelt: a. die Abgabe und die Rücknahme von Getränkeverpackungen für die Verwendung im Inland;

b. die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas.

2Sie gilt für die Verpackungen aller Getränke; ausgenommen sind Verpacku...

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