Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank

Auszug


Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank

Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank

vom 18. August 1999

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 14 Absatz 2, 15a Absatz 4 und 15b Absatz 2 des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 19661,

verordnet:

1. Abschnitt: Gegenstand Art. 1

Diese Verordnung regelt das Bearbeiten von Daten über den Verkehr von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung in einer zentralen Datenbank sowie deren Betrieb.

2. Abschnitt: Bearbeiten der Daten Art. 2 Inhalt der Datenbank

1Die folgenden Betriebsdat...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen