Verordnung über den Schutz vor dem Passivrauchen

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311.12 Verordnung über den Schutz vor dem Passivrauchen vom 16. Februar 2010 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 52quater des Gesundheitsgesetzes vom 28. Juni 1979 2 und der Bundesgesetzgebung über den Schutz vor...

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Auszug


Verordnung über den Schutz vor dem Passivrauchen

311.12

Verordnung über den Schutz vor dem Passivrauchen

vom 16. Februar 2010[1]

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Ausführung von Art. 52quater des Gesundheitsgesetzes vom 28. Juni 1979[2] und der Bundesgesetzgebung über den Schutz vor Passivrauchen[3]

als Verordnung:

I.

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