Verordnung über Ruhegehälter der Mitglieder des Regierungsrates.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Verordnung über Ruhegehälter der Mitglieder des Regierungsrates.

Verordnung über Ruhegehälter der Mitglieder des Regierungsrates 1

(Vom 27. März 1958)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 40 lit. d der Kantonsverfassung 2, beschliesst:

§ 1 3

Mitglieder des Regierungsrates, die nach wenigstens vierjähriger Bekleid...

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