Verordnung über die Leistungen und die Abgeltung der Nachführungsgeometer (VLAN).

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Verordnung über die Leistungen und die Abgeltung der Nachführungsgeometer (VLAN).

Verordnung über die Leistungen und die Abgeltung der Nachführungsgeometer

(VLAN) 1 2

(Vom 17. August 1999)

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 7 Abs. 3 und 4 der Verordnung über die amtliche Vermessung im Kanton Schwyz3 (KVAV),

beschliesst:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich Die Verordnung regelt die Leistungen der Nachführungsgeometer und deren Abgeltung im Rahmen der laufenden Nachführung der amtlichen Vermessung sowie den Unterhalt des Vermessungswerks.

§ 2 Vermessungsgenerationen Die Verordnung gilt für die folgenden Vermessungsgenerationen:

a) halbgraphische Vermessungen (HG)

b) teilnumerische Vermessungen (TN)

c) vollnumerische Vermessungen alten Rechts (VN)

d) vollnumerische Vermessungen neuen Rechts (Amtliche Vermessung 93/AV 93)

§ 3

Nachführungskreise Der Kanton ist wie folgt in vier Nachführungskreise eingeteilt:

Kreis 1: Gemeinden Schwyz, Ingenbohl, Muotathal, Morschach, Illgau und Riemenstalden. Bezirk Gersau Kreis 2: Gemeinden ...

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