Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)

Auszug


Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)

Verordnung über die Krankenversicherung

(KVV)

Änderung vom 22. Mai 2002

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 27. Juni 19951 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2 Bst. d2013f

2 Versicherungspflichtig sind zudem: d. Personen, welche in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft wohnen und nach dem in Artikel 95a Buchstabe a des Gesetzes2 genannten Abkommen vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft sowie ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen) sowie seinem Anhang II der schweizerischen Versicherung unterstellt sind;

e. Personen, welche in Island oder Norwegen wohnen und nach dem in Artikel...

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