Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Auszug


Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Änderung vom 10. Dezember 2010

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 9. Dezember 20021 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung wird wie folgt geändert:

Art. 1

1 Beitragsberechtigt sind: a. die Trägerschaften der Institutionen und Strukturen nach den Artikeln 2, 5 und 8;

b. die natürlichen ...

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