Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV)

Auszug


Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV)

Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit

(VEMV)

vom 18. November 2009

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 3 des Elektrizitätsgesetzes vom 24. Juni 19021 (EleG), in Ausführung des Fernmeldegesetzes vom 30. April 19972 und in Anwendung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 19953 über die technischen Handelshemmnisse (THG), verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

1 Diese Verordnung gilt für Geräte und ortsfeste Anlagen, die elektromagnetische Störungen verursachen können, und für Geräte und ortsfeste Anlagen, deren Betrieb durch solche Störungen beeinträchtigt werden kann.

2 Diese Verordnung regelt: a. das Inverkehrbringen von Geräten und das Erstellen von ortsfesten Anlagen;

b. die Anerkennung von Prüf- und Konformitätsbewertungsstellen;

c. die Kontrolle über die in Verkehr gebrachten Geräte und die in Betrieb stehenden Geräte und ortsfesten Anlagen.

Art. 2 Begriffe

1 In dieser Verordnung bedeutet: a. Gerät: 1. für die Endbenutzerin oder den Endbenutzer bestimmtes Produkt oder eine als Funktionseinheit in Verkehr gebrachte Kombination solcher Produkte, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder dessen Betrieb durch elektromagnetische Störungen beein...

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