Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)

Auszug


Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)

Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung

(UVPV)

Änderung vom 19. September 2008

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 19. Oktober 19881 über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf die Artikel 10a Absatz 3, 10c und 39 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 19832 (USG) sowie in Ausführung des Übereinkommens vom 25. Februar 19913

über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention),

Art. 1 Errichtung neuer Anlagen

Der Umweltverträglichkeitsprüfung nach Artikel 10a des USG (Prüfung) unterstellt sind Anlagen, die im Anhang dieser Verordnung aufgeführt sind.

Art. 3 Abs. 1

1 Bei der Prüfung wird festgestellt, ob das Projekt den Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht. Dazu gehö...

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