Verordnung über die Tiergesundheit

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643.12 Verordnung über die Tiergesundheit vom 6. März 2001 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung 2 gestützt auf das Veterinärgesetz vom 15. Juni 1971 3 und auf Art. 41 lit. g des...

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Auszug


Verordnung über die Tiergesundheit

643.12

Verordnung über die Tiergesundheit

vom 6. März 2001[1]

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Ausführung der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung[2]

gestützt auf das Veterinärgesetz vom 15. Juni 1971[3] und auf Art. [4]

als Verordnung:

I.

Organisation

Departement

[5] 1 Zuständiges Departement ist das Gesundheitsdepartement.

2 Es teilt das Kantonsgebiet in Veterinär- und Bieneninspektionskreise ein.

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

[6] 1 Dem Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen obliegen neben den Aufgaben nach der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung[7] und dem Veterinärgesetz vom 15. Juni 1971[8] die Mitwirkung:a) bei T...

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