Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung

Auszug


Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung

Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung

Änderung vom 22. April 2009

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 7. Dezember 19981 über die schweizerische Maturitätsprüfung wird wie folgt geändert:

Art. 3 Prüfungssessionen

1 Prüfungssessionen finden jährlich je zweimal in der deutschen, der französischen und der italienischen Schweiz statt.

2 Ort und Zeit der Prüfungen sowie die Anmeldefristen werden auf der Website des Staatssekretariats2 publiziert.

A...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen