Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung

Auszug


Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung

Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung

vom 7. Dezember 1998

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 39 Absatz 2 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 19911,

sowie Artikel 6 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 18772 betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, in Anwendung der Artikel 6 und 7 der Verwaltungsvereinbarung vom 16. Januar/15. Februar 19953 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen, verordnet:

1. Kapitel : Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Grundsatz

1Diese Verordnung regelt die schweizerische Maturitätsprüfung zur Erlangung eines gymnasialen Maturitätsausweises.

2Der nach dieser Verordnung ausgestellte Maturitätsausweis ist den kantonalen gymnasialen Maturitätsausweisen gleichgestellt, die auf Grun...

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