Verordnung über die Jägerprüfung

Gesetzessammlung des Kanton Aargau › Aargu

Angeknüpft als:

Auszug


Verordnung über die Jägerprüfung

Verordnung

über die Jägerprüfung

Vom 30. November 1981

Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

gestützt auf § 48 und § 50 des kantonalen Gesetzes über Wildschutz, Vogelschutz und Jagd (Jagdgesetz) vom 25. Februar 1969 [1],beschliesst:

§ 1

Organisation und

Durchführung

1 Die Jägerprüfung wird in der Regel jährlich abgenommen.

2 Das zuständige Departement bereitet die Prüfung vor und publiziert die Prüfungstermine.

3 Die Durchführung der Jägerprüfung obliegt der Jägerprüfungskommission.

§ 1a [2]

Funktions-

und Personenbezeichnungen

In dieser Verordnung verwende...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen