Verordnung über den militärischen Strassenverkehr (VMSV)
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 50, 21. Dezember 2010 › Einzig
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Verordnung über den militärischen Strassenverkehr (VMSV)
Verordnung über den militärischen Strassenverkehr
(VMSV) Änderung vom 7. Dezember 2010 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, mit Zustimmung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt auf Artikel 58 Absatz 2 der Verordnung vom 11. Februar 20041 über den militärischen Strassenverkehr, verordnet: I Die Anhänge 1 und 2 der Verordnung vom 11. Februar 2004 über den militärischen Strassenverkehr erhalten die neue Fassung gemäss Beilage. II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. 7. Dezember 2010 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Ueli Maurer 1 SR 510.710 (Gefahrzettel) entfernt, abgedeckt oder durchgestri-Die Bau- und Prüfvorschriften der SDR und des ADR für Verpackungen, Grosspackmittel (IBC), Grossverpackungen und Tanks gelten sinngemäss. Die armasuisse ist ermächtigt, Verpackunge n zu prüfen. Sie kann mit Zustimmung des Eidgenössischen Ge-AS 2010 Tabelle auf der Grundlage der angebrachten Gefahrzettel zuge-für die Verträglichkeitsgruppe H der Unterklassen 1.2 und 1.3. Gefährliche Güter der Klasse 1 können auch in der Armee mit Gefahrzetteln nach Kapitel 5.2 SDR/ADR versehen werden. Beim Rückschub von leeren, gereinigten Verpackungen oder Umverpackungen, die Güter der Klasse 1 enthalten haben, müssen die Gefahrgutkennzeichnung (UN-Nummer und Benennung) und -bezettelungchen werden. Das Abdecken ist auch dann gewährleistet, we nn die leeren Verpackungen auf Paletten gestapelt und gebundenund EntladunEinzelne Teile einer Ladung gefährlicher Güter sind so anzuor dnen und mit geeigneten Mitteln zu sichern, dass sie sich wäh rend Versandstücke mit unterschiedlichen Gefahrzetteln dürfen nich t zusammen in ein Fahrzeug oder in einen Container verladennen gerichtet und nach aussen nicht mehr sichtbar sind. g und die Handhabunwerden, sodass die Gefahrgutkennzeichnung und -bezettelung nach inBau- und Prüfvorschriften für Verfahrgutinspektorates Ausnahmen von der SDR und vom ADR bewilligen. Teil en und Tankswerden, sofern die Zusammenladung nicht gemäss nachstehender gp ackun g, die Be-Vorschriften für die Beförderungder Fahrt nicht verschieben können. Zusammenladeverbote Militärischer Strassenverkehr 1.2H Teil 6 lassen ist. 7 5204 6100 7100 7200 7201 6044 AS 2010 rdert werden, a uch wenn die Gefahr als Nebenp losivstoffs), die in einer Beförderungseinheit befördert werden darf, ist entsprechend deniftige Stoffe) und Klasse 6.2(ansteckungsgefährliche St offe) und Klasse 9 dürfen nicht zuPersonen dert Zusammenladung zugelassen. Ausnah me: Palettierte Munition darf ni cht zusammen mit Personen auf der gleichen Ladefläche beför333(entzündbare, flüssige Stoffe), Klasse 6.1 (gsammen mit Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln beföDie gesamte Nettomasse in kg der explosiven Stoffe (oder, bei Gegenständen mit Explosivstoff, die gesamte Nettomasse des i nMaterial Zusammenladung zu g elassen25cf25cf25cf25cf25cf g eines Sicherheitsabst andes von mindestens 1 m.2Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel 25cf2 25cf25cf2 220139 25cf25cf25cfZusammenladung zugelassen. Ausnah me: Güter der Klasse 3 125cfH S g elassen, unter Einhaltung ekennzeichnet ist. 3Das Zusammenladeverbot gilt nicht zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Begrenzungen für explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 25cf25cf25cfallen Gegenständen enthaltenen ExAngaben der folgenden Tabelle begrenzt. C/D/E/G Zusammenladung verboten 125cf25cfefahr gB 25cf11Zusammenladun g zuMilitärischer Strassenverkehr Verträglich- keitsgruppe C/D/E/G werden. 1 1B H S Klasse 2013 9 7202 7300 7301 6045 1 2Werden Stoffe und Gegenstände verschiedener Unterklassen der Klasse 1 in eine Beförderungseinheit verladen und sind die Zu -Ungereinigte leere Verpackungen wird die Nettomasse von explosiven Stoffen der Verträglic h-AS 2010 tAusrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und 1 000 kg NEM sammenladeverbote der Ziffern 720020137202 berücksichtigt, so ist die gesamte Ladung so zu behandeln, als ob sie zur gefährlichste n Für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Versandstücken ist das Beförderungspapier nach Abschnitt 5.4.1 SDR/ADR nichFür die Beförderung von gefährlichen Gütern in Militärfahrzeugen mit festverbundenen Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks, Tankcontainern, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter), in ortsbeweglichen Tanks sowie in Batterie-Fahrzeugen un dGascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) ist das Befö rderungspapier nach Abschnitt 5.4.1 SDR/ADR immer notwendig. Bei Gefahrgutbeförderungen über der Freigrenze sind die schriftlichen Weisungen gemäss ADR in der Kabine der Fahrzeugbesat -unbegrenzt unbegrenzt unb...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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