Verordnung über den Schulärztlichen Dienst

Gesetzessammlung des Kanton St. Gallen › Gallex

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


211.21 Verordnung über den Schulärztlichen Dienst vom 31. Mai 2005 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Anwendung von Art. 16 des Gesundheitsgesetzes vom 28. Juni 1979 2 als Verordnung: I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Art. 1. 1...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung über den Schulärztlichen Dienst

211.21

Verordnung über den Schulärztlichen Dienst

vom 31. Mai 2005[1]

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Anwendung von Art. [2]

als Verordnung:

I.

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Art. 1. 1 Dieser Erlass regelt den Schulärztlichen Dienst in der öffentlichen Volkss...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen