Verordnung über die Benützung des eidgenössischen Kartenwerkes

Auszug


Verordnung über die Benützung des eidgenössischen Kartenwerkes

Verordnung über die Benützung des eidgenössischen Kartenwerkes

Änderung vom 5. Juni 2001

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 24. Mai 19951 über die Benützung des eidgenössischen Kartenwerkes wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks

In den Artikeln 3 Absatz 1 Buchstaben a und b, 4 Absatz 1, 9 Absatz 1, 10 Absatz 1 Buchstaben a-d, 18, wird der Ausdruck «Karten» durch «Kartendaten» ersetzt.

Art. 1 Abs. 2

2 Zum Kartenwerk gehören die Landeskarten, die geotopografischen und kartografischen Datensätze des Bundesam...

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