Verordnung über Behinderteneinrichtungen.
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Verordnung über Behinderteneinrichtungen.
Verordnung über Behinderteneinrichtungen (BehiVO) 1 (Vom 13. November 2007) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 27 des Gesetzes über soziale Einrichtungen vom 28. März 2007, 2 beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 1. Geltungsbereich 1 Diese Verordnung ist anwendbar auf bewilligte Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen. 2 Nicht als Einrichtungen gelten Organisationen der privaten Invalidenhilfe und Ausbildungsstätten für Fachpersonal nach Art. 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung.3 § 2 2. Aufgaben und Zusammenarbeit 1 Die Einrichtungen fördern die berufliche und soziale Eingliederung der Menschen mit Behinderungen unter Bea...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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