Verordnung über Behinderteneinrichtungen.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Verordnung über Behinderteneinrichtungen.

Verordnung über Behinderteneinrichtungen (BehiVO) 1

(Vom 13. November 2007)

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 27 des Gesetzes über soziale Einrichtungen vom 28. März 2007, 2 beschliesst:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

1. Geltungsbereich 1 Diese Verordnung ist anwendbar auf bewilligte Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen.

2 Nicht als Einrichtungen gelten Organisationen der privaten Invalidenhilfe und Ausbildungsstätten für Fachpersonal nach Art. 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung.3

§ 2

2. Aufgaben und Zusammenarbeit 1 Die Einrichtungen fördern die berufliche und soziale Eingliederung der Menschen mit Behinderungen unter Bea...

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