Verordnung über die Ausübung von Bewachungs-, Ordnungs- und ...

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451.14 Verordnung über die Ausübung von Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben vom 14. Dezember 2004 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 51bis des Polizeigesetzes vom 10. April 1980 2 als Verordnung: I....

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Auszug


Verordnung über die Ausübung von Bewachungs-, Ordnungs- und ...

451.14

Verordnung über die Ausübung von Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben

vom 14. Dezember 2004[1]

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Ausführung von Art. [2]

als Verordnung:

I.

Geltungsbereich

Bewilligungspflicht

Art. 1. 1 Einer Bewilligung des Polizeikommandos bedarf, wer gewerbsmässig:a) Personen oder fremdes Eigentum wie Grundstücke, Gebäude, gefährliche Güter oder Werttransporte bewacht; b) bei Veranstaltungen oder Betrieben polizeiähnliche Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben über...

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