Verordnung über die Ausübung der medizinischen Berufe

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312.0 Verordnung über die Ausübung der medizinischen Berufe vom 21. Juni 2011 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) vom 23. Juni 2006 2...

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Auszug


Verordnung über die Ausübung der medizinischen Berufe

312.0

Verordnung über die Ausübung der medizinischen Berufe

vom 21. Juni 2011[1]

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Ausführung des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) vom 23. Juni 2006[2] sowie gestützt auf Art. [3]

als Verordnung:

I.

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Art. 1. 1 Dieser Erlass regelt:a) die Ausübung der medizinischen Berufe; b) die Berufspflichten; c) die Bewilligung für Stellvertretung und Assistenz; d) die Übertragung von Befugnissen auf: 1. die Kantonsärztin oder den Kantonsarzt; 2. die Kantonszahnärztin oder den Kantonszahnarzt; 3. die Kantonsapothekerin oder den Kantonsapotheker; 4. die Kantonstierärztin oder den Kantonstierarzt.

Vollzugsbehörde

Art. 2. 1 Das Gesundheitsdepartement ist Vollzugsbehörde, soweit dieser Erlass nich...

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