Verordnung über die Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene

Gesetzessammlung des Kanton Aargau › Aargu

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Verordnung über die Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene

Verordnung

über die Aargauische Maturitätsschule

für Erwachsene

Vom 9. September 1991

Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

gestützt auf § 9 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 des Dekrets über die Errichtung und Organisation der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene vom 20. August 1991 [1], [2]beschliesst:

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Funktions-

und Berufsbezeichnungen

Alle Funktions- und Berufsbezeichnungen in dieser Verordnung beziehen sich auf beide Geschlechter.

§ 1a [3]

Ausbildung

1 Die Ausbildung gliedert sich in einen Grundkurs von einem Semester und in einen Aufbaukurs von sechs Semestern.

2 Sie umfasst Grundlagen-, Sch...

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