Botschaft zu einer Verfassungsbestimmung über die Bekämpfung von Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen (Hooliganismus) sowie zu einer Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS)

Auszug


Botschaft zu einer Verfassungsbestimmung über die Bekämpfung von Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen (Hooliganismus) sowie zu einer Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS)

07.067 Botschaft

zu einer Verfassungsbestimmung über die Bekämpfung von Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen (Hooliganismus) sowie zu einer Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen

zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS)

vom 29. August 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Bekämpfung von Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen sowie zwei Entwürfe zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, den folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben:

2006 M 06.3004 Massnahmen gegen Gewalttätigkeiten anlässlich von

Sportveranstaltungen

(SR 7.3.06, Kommission für Rechtsfragen SR 05.065; N 9.3.06)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

29. August 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Es soll eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden, die dem Bund die Kompetenz für Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen verleiht. Damit können namentlich Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam, die aufgrund ihrer umstrittenen Verfassungsmässigkeit auf Ende 2009 befristet sind, unbefristet weitergeführt werden. Eine solche Bundeslösung soll aber nur dann getroffen werden, wenn die Kantone nicht selber rechtzeitig eine Konkordatslösung umsetzen.

Auf internationaler Ebene haben in letzter Zeit Gewaltbereitschaft und Gewaltausübung im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stetig zugenommen, so dass die betroffenen Länder zu reagieren begonnen und Gegenmassnahmen ergriffen haben. Um der negativen Entwicklung...

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