Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz.
Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz
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Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz.
Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz 1 (Vom 23. Oktober 1898) 2 3 4 Der Kantonsrat des Kantons Schwyz beschliesst: 5 Die Kantonsverfassung vom 11. Juni 1876 6 wird abgeändert, wie folgt: I. Titel Allgemeine Bestimmungen § 1 Der Kanton Schwyz ist ein demokratischer Freistaat, und als solcher, soweit die Kantonalsouveränität durch die Bundesverfassung nicht beschränkt ist, ein souveräner Stand der schweizerischen Eidgenossenschaft. § 2 7 1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich. 2 Die freie Bildung religiöser Gemeinschaften und die freie Ausübung gottesdienstlicher Handlungen sind gewährleistet, soweit sie nicht die öffentliche Ordnung und den konfessionellen Frieden ernsthaft stören. § 3 8 1 Die politischen Rechte haben alle Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen, die das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach Massgabe des Gesetzes davon ausgeschlossen sind. 2 Der Aktivbürger kann im Kanton, im Bezirk und in der Gemeinde nach Massgabe des Gesetzes an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen und vom Recht der Initiative und des Referendums Gebrauch machen. 3 Die Wahlfähigkeit als Mitglied einer Behörde oder als Beamter regelt das Gesetz, soweit die Verfassung keine Vorschriften enthält. § 4 Alle Bürger sind vor dem Gesetze gleich und geniessen gleiche staatsbürgerliche Rechte. § 5 Die persönliche Freiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung sind gewährleistet. Niemand unterliegt der Verhaftung und gegen niemand kann die Hausdurchsuchung verfügt werden, ausser nach den Bestimmungen des Gesetzes; ebenso kann niemand seinem verfassungsmässigen Richter entzogen werden. SRSZ 1.2.2009 100.000 § 6 9 § 7 In allen Zivilrechtsfragen soll jeder ohne Hinderung an die Gerichte gelassen werden. Schiedsgerichte infolge Vertrages sind gestattet. § 8 10 1 Die Verhandlungen des Kantonsrates, der Bezirksgemeinde, der Gemeinde...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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