Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 2, 19. Januar 2010 › Einzig › Verfahrensordnung
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Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Übersetzung1
Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte2 SR 0.101.2; AS 2006 3961 Änderung der Verfahrensordnung vom 29. Juni und 16. November 2009 Art. 41 Reihenfolge bei der Behandlung der Beschwerden2 Bei der Bestimmung der Reihenfolge, in der die Beschwerden zu behandeln sind, berücksichtigt der Gerichtshof anhand von ihm festgelegter Kriterien die Bedeutung und Dringlichkeit der aufgeworfenen Fragen. Die Kammer oder ihr Präsident kann jedoch von diesen Kriterien abweichen und eine bestimmte Beschwerde vorrangig behandeln. Art. 104 Inkrafttreten der Verfahrensordnung3 Diese Verfahrensordnung tritt am 1. November 1998 in Kraft. 1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2010 73). Fassung. Die am 17. Juni und 8. Juli 2002 angenommenen Änderungen sind am 1. Okt. 2002 in Kraft getreten.D...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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