Verfügung betreffend Anordnung von Massnahmen auf dem Flughafen Samedan (LSZS)

Auszug


Verfügung betreffend Anordnung von Massnahmen auf dem Flughafen Samedan (LSZS)

Verfügung

betreffend Anordnung von Massnahmen auf dem Flughafen Samedan (LSZS)

vom 23. Dezember 2010

Verfügende Behörde: Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)

Gegenstand: Die Verfügung legt die Sichtminima und die Wolkenuntergrenze fest, welche ab sofort für An- und Abflüge auf den bzw. vom Flughafen Samedan ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen