Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Vereinigten Republik Tansania über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Vereinigten Republik Tansania über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Übersetzung1

Abkommen

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Vereinigten Republik Tansania über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abgeschlossen am 8. April 2004

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 6. April 2006

Die Regierungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Vereinigten Republik Tansania,

im Folgenden als die «Vertragsparteien» bezeichnet,

vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen der beiden Staaten zu verstärken,

im Bestreben, günstige Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen und zu erhalten,

in der Erkenntnis, dass die Förderung und der gegenseitige Schutz solcher Investitionen zur Belebung wirtschaftlicher Initiativen beitragen und somit die Mehrung des wirtschaftlichen Wohlstandes auf dem Ho...

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