Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Französischen Republik auf dem Gebiet des Films (mit Anhängen)

Auszug


Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Französischen Republik auf dem Gebiet des Films (mit Anhängen)

Übersetzung1

Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Französischen Republik auf dem Gebiet des Films

Abgeschlossen am 7. Dezember 2004 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Oktober 2005

Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die Regierung der Französischen Republik, im Folgenden Parteien, in der gemeinsamen Absicht, die Beziehungen auf dem Gebiet des Films zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Frankreich zu erneuern und zu verstärken, in Anbetracht der Notwendigkeit, ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Films zu aktualisieren, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gesetzgebungen und der Marktgegebenheiten, sind wie folgt übereingekommen:

I. Koproduk...

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