Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs

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234.111 Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs 1 vom 20. Juni 1968 2 Das Fürstentum Liechtenstein sowie die Kantone St.Gallen und Graubünden vereinbaren: I. Allgemeine Bestimmungen Grundlagen Art. 1. 3 1 Das Fürstentum Liechtenstein...

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Auszug


Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs

234.111

Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs[1]

vom 20. Juni 1968[2]

Das Fürstentum Liechtenstein sowie die Kantone St.Gallen und Graubünden

vereinbaren:

I.

Allgemeine Bestimmungen

Grundlagen

[3] 1 Das Fürstentum Liechtenstein sowie die Kantone St.Gallen und Graubünden führen die Hochschule für Technik Buchs (Hochschule).

2 Die Hochschule ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.

3 Sitz der Hochschule ist Buchs.

Zweck

[4] 1 Die Hochschule nutzt ihr innovati...

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