Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil.

Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil 1

(Vom 19. September 2000)

Die Kantone Zürich, St.Gallen, Schwyz und Glarus vereinbaren:

I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Grundlagen 1 Die Kantone Zürich, St. Gallen, Schwyz und Glarus führen die Hochschule Rapperswil (Hochschule).

2 Die Hochschule ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der Sitz ist in Rapperswil / SG.

3 Die Regierungen der Vertragskantone können die Trägerschaft durch weitere Kantone erweitern.

Art...

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