Botschaft zur Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!»
Bundesblatt Nr. 26, 26. Juni 2007 › Seccion Unica
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Botschaft zur Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!»
07.046 Botschaft zur Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!» vom 8. Juni 2007 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft beantragen wir Ihnen, die Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!» Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten mit der Empfehlung, die Initiative anzunehmen. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 8. Juni 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-ReyDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Anlass zur Lancierung der Initiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!» war insbesondere das Beschwerdeverfahren einer Umweltschutzorganisation gegen das geplante Hard-turm-Stadion in Zürich. Nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten betreiben die Umweltorganisationen systematische Verhinderungspolitik und wirken neben den Behörden als zusätzliche Bewilligungsinstanzen. Die Initiative will das Verbandsbeschwerderecht dann ausschliessen, wenn es um Entscheide des Volkes oder von Parlamenten geht. Aus dem Wortlaut der Initiative geht ihre Tragweite nicht eindeutig hervor. Einerseits kann sie so ausgelegt werden, dass nur Entscheide dem Verbandsbeschwerderecht entzogen sind, die direkt vom Volk oder von Parlamenten ergehen. Andererseits kann man die Initiative auch so auslegen, dass auch Entscheide von Verwaltungsbehörden, die ihrerseits auf Entscheiden des Volkes oder von Parlamenten beruhen, dem Verbandsbeschwerderecht entzogen sind. Zwar trägt das Verbandsbeschwerderecht dazu bei, dass das Umweltrecht richtig angewendet und umgesetzt wird...
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