Verfügung vom 6. September 1999 an die Unterzeichner des Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz

Auszug


Verfügung vom 6. September 1999 an die Unterzeichner des Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz

An die Unterzeichner des Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz

Verfügung vom 6. September 1999

vertreten durch den

1. Schweizerischen Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV)

vertreten durch

RA Dr. Jürg Borer; Pestalozzi Gmuer und Patry, 8001 Zürich;

sowie den

2. Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Börsenverein)

vertreten durch

RA Dr. Cornelis Canenbley und RA Dr. Wolfgang Kirchhoff; Bruckhaus Westrick Heller Löber, B-1040 Brüssel

in Sachen Untersuchung gemäss Artikel 27 KG betreffend

22-0203 Preisbindung im Buchhandel

wegen unzulässiger Wettbewerbsabreden gemäss Artikel 5 KG.

A Sachverhalt

A.1 Marktordnung

1. Gegenstand der Untersuchung ist die Überprüfung der Auswirkungen des «Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener (deutschsprachiger) Verlagserzeugnisse» («Sammelrevers») auf den schweizerischen Buchhandel. Der Sammelrevers regelt die Vermarktung bzw. den Vertrieb von deutschsprachigen Büchern in der Schweiz insofern, als er die Preisbindung der Verlagserzeugnisse statuiert. Im Gegensatz zum Verfahren betreffend Sammelrevers für Bücher vor der Europäischen Kommission hängig, welches die grenzüberschreitende Preisbindung zwischen Österreich und Deutschland zum Gegenstand hat, werden in der vorliegenden Untersuchung die Auswirkungen des Sammelrevers für Bücher innerhalb der Schweiz untersucht.

2. Seit mehr als hundert Jahren bildet die Preisbindung die Grundlage für die Vermarktung deutschsprachiger Bücher. Danach setzen die Verleger individuell den Endverkaufspreis jedes preisgebundenen Buches für die Buchhändler verbindlich fest (Publikumspreis).

3. Bis ins Jahr 1993 war die Preisbindung im Schweizer Buchmarkt national geregelt. Organisiert wurde sie vom Schweizerischen Buchhändler- und Verlegerver-band (SBVV; vgl. Rz 20) mittels horizontaler und vertikaler Abreden. Das zentrale

Instrument hierbei bildete die so genannte Marktordnung, welche der SBVV 1976 erlassen hatte (MO; act. 8). Sie regelte im Wesentlichen:

- dass die teilnehmenden Verlage die Endverkaufspreise festsetzen, statuierte also einen Zwang zur Preisbindung der zweiten Hand (Art. 7 MO);

- prozentuale Mindestmargen zu Gunsten der Sortimenter (Buchhändler;

Art. 17/18 MO);

- die Einhaltung des von ausländischen Verlegern festgesetzten Ladenpreises

(Art. 10 MO);

- die Anwendung der Kurs- und Kostenumrechnungstabellen des SBVV

(Art. 10 MO);

- den Zwang zur Einhaltung des festen Ladenpreises (Art. 44 MO) und

- eine einheitliche Rabattgewährung (Art. 13 MO).

4. Die alte Marktordnung wurde per 1. Oktober 1993 durch den «Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz» (Sammelrevers; act. 15) abgelöst. Dieser Übergang zur neuen Marktordnung geht auf einen Richtlinienentscheid zurück, der anlässlich der 43. Generalversammlung des SBVV vom 18. Juni 1...

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