Untersuchung zur Berechnungsgrundlage der Legal Quote. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

Auszug


Untersuchung zur Berechnungsgrundlage der Legal Quote. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

Untersuchung zur Berechnungsgrundlage der Legal Quote

Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

vom 23. November 2007

Abkürzungsverzeichnis

AVO Verordnung vom 9. November 2005 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung), seit dem

1.1.2006 in Kraft

BJ Bundesamt für Justiz

BPV Bundesamt für Privatversicherung

BSV Bundesamt für Sozialversicherung

BVG Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

EDI Eidgenössisches Departement des Innern

EFD Eidgenössisches Finanzdepartement

EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

GPK Geschäftsprüfungskommissionen

GPK-N Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

LeVG Bundesgesetz vom 18. Juni 1993 über die direkte Lebensversicherung

(Lebensversicherungsgesetz), aufgehoben per 1.1.2006

LeVV Verordnung vom 29. November 1993 über die direkte Lebensversiche-rung (Lebensversicherungsverordnung), aufgehoben per 1.1.2006 PVK Parlamentarische Verwaltungskontrolle

SGK Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit

SGK-N Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates VAG Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 betreffend die Aufsicht über

Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz), seit dem

1.1.2006 in Kraft

WAK Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben

Bericht

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Um die Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge nach Aufkommen der «Rentenklaudebatte» im Herbst 2002 zu untersuchen, haben die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Räte eine gemeinsame Arbeitsgruppe «BVG-MindestZinssatz» eingesetzt. Die Arbeitsgruppe beauftragte die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK), eine Expertise zu den in der beruflichen Vorsorge erzielten Gewinnen und ihrer Verteilung zu verfassen1. Anhand der Studie der PVK verabschiedete die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) am 22. Juni 2004 den Bericht «Untersuchung zur Problematik der Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge»2 mit Empfehlungen an den Bundesrat. Am 9. November 2004 entschied die GPK-N, sich nicht materiell zur Stellungnahme des Bundesrates3 zu ihrem Bericht zu äussern, sondern die Wirkung der teilweise noch nicht umgesetzten Massnahmen des Bundesrates abzuwarten. Damit wurde dem Umstand Rechung getragen, dass die direkte Aufsicht über die Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)4 sowie der Wirksamkeit der in diesem Zusammenhang getroffenen Massnahmen dem Bundesrat obliegt. Die GPK-N übt im Rahmen ihrer Oberaufsicht die begleitende Kontrolle aus. An der gleichen Sitzung setzte die Kommission angesichts der komplexen Thematik erneut eine Arbeitsgruppe ein und betraute die neu geschaffene national-rätliche Arbeitsgruppe BVG-Überschussvertei...

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