Umsetzung der Armee XXI im Bereich der Ausbildung. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

Auszug


Umsetzung der Armee XXI im Bereich der Ausbildung. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

Umsetzung der Armee XXI im Bereich der Ausbildung

Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

vom 10. Oktober 2006

Originalsprache: Französisch

Abkürzungsverzeichnis

AB Amtliches Bulletin

ALB XXI Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die

Konzeption der Armee XXI vom 24.10.2001 (Armeeleitbild XXI; BBl 2002 926)

Art. Artikel

BPG Bundespersonalgesetz vom 24.3.2000 (SR 172.220.1)

C4ISTAR Command, Control, Computers, Communication,

Informations/Intelligence, Surveillance, Target Acquisition, Reconnaissance (integriertes Führungssystem)

EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

FIS HE Führungsinformations-System Heer

FUM Führungsausbildung der unteren Milizkader

GPK-N Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

GST Generalstab

LVb Lehrverband

V Mil Pers Verordnung des VBS vom 9.12.2003 über das militärische Personal

(SR 172.220.111.310.2)

VBA Verbandsausbildung

VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

z.B. zum Beispiel

Bericht

1 Einführung: Das Ausbildungsmodell der Armee XXI

Die am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Armeereform XXI bezweckte die Anpas-sung an die geänderte sicherheitspolitische Lage sowie an neue gesellschaftliche Entwicklungen und finanzielle Auflagen. Ausserdem ging es darum, Mängel der Armee 95 im Ausbildungsbereich zu beheben1, hatte sich doch gezeigt, dass die 15-wöchige Rekrutenschule und die im Zweijahresrhythmus erfolgenden Wiederholungskurse nicht genügten, um ein ausreichendes Ausbildungsniveau sicherzustellen.

Mit der Armee XXI wurde der Einjahres-Rhythmus für Wiederholungskurse wieder eingeführt und die Dauer der Rekrutenschule auf 21 Wochen heraufgesetzt (oder je nachdem 18 Wochen). Ausserdem wurde die Organisation gründlich überarbeitet: Im Gegensatz zum vorgängig massgebenden Grundsatz, wonach «Lehrlinge von Lehrlingen» ausgebildet wurden, sieht die Armee XXI eine Professionalisierung der Grundausbildung vor. Die Rekrutenschule läuft nun in drei Teilen ab. Während der ersten zwei Teile - d.h. während der Allgemeinen Grundausbildung (7 Wochen) und der Funktionsbezogenen Grundausbildung (6 Wochen) - werden die Rekruten nicht mehr durch Milizkader, sondern ausschliesslich durch Berufs- und Zeitmilitärs betreut. Nach Abschluss der Grundausbildung werden die Rekruten zu Soldaten befördert. Erst ab der 14. Woche, d.h. während des dritten und letzten Teils der Schule - der Verbandsausbildung (VBA, je nachdem 5 oder 8 Wochen) - wird die Führungsverantwortung von Milizkadern übernommen.

Die Armee 95 war auch durch einen ständigen Kadermangel geprägt. Die Gründe waren der durch die Grösse der Armee verursachte hohe Bedarf sowie die insbesondere für Offiziere lange Ausbildungsdauer. Daher wurden die Militärkarrieren gründlich überdacht und attraktiver gestaltet. Generell wurde mit der Armee XXI die totale Dauer der Kaderausbildung verkürzt und auf den Anfang der Karriere konzentriert. Anstatt eine Reihe von Ausbildungen und Praxiseinsätzen während mehreren Jahren zu absolvieren (Abverdienen), besucht der Kaderanwärter nun eine ununterbrochene Ausbildung vom Rang des Rekruten bis zum Rang des Offiziers oder Unteroffiziers (siehe Kapitel 5). Der Kaderanwärter hat zwar das Recht, seine Ausbildung aufzuteilen, grundsätzlich besucht er jedoch in einem Block eine fünf- bis zwölfmonatige Ausbildung. Diese Konzentration der Ausbildung auf den Anfang der Laufbahn ermöglicht es, die Last der militärischen Pflichten zu reduzieren, wenn familiäre und berufliche Aufgaben dazukommen. Eine Kaderfunktion lässt sich somit heute einfacher mit den neuen familiären (z.B. Änderung der Vaterrolle) und beruflichen Gegebenheiten (z.B. Internationalisierung des Arbeitsmarktes) der Milizkader vereinbaren. Die Attraktivität der militärischen Laufbahnen wurde über-dies mit folgenden Massnahmen erhöht: Die Sätze der Entschädigung für den Erwerbsausfall wurden...

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