Botschaft betreffend das Protokoll von 1996 zum Ubereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972

Auszug


Botschaft betreffend das Protokoll von 1996 zum Ubereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972

99.092 Botschaft

betreffend das Protokoll von 1996 zum Übereinkommen von 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen

vom 24. November 1999

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend das Protokoll von 1996 zum Übereinkommen von 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

24. November 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss

Der Bundeskanzler: François Couchepin

10680

Übersicht

Das Protokoll vom 7. November 1996 zum Übereinkommen von 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen verbietet die Verbrennung auf See von Abfällen und anderen Stoffen und schränkt die Liste der Abfälle, die noch eingebracht werden dürfen, erheblich ein. Insbesondere verbietet es das Einbringen sämtlicher radioaktiver Abfälle. Es untersagt auch die Ausfuhr von Abfällen oder sonstigen Stoffen in andere Länder zum Zweck einer Einbringung.

Die Schweiz ist seit 1979 Vertragspartei des Übereinkommens. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen am 1. April 1987 hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft die Ausfuhr von Abfällen zum Zweck der Einbringung ins Meer in keinem Fall bewilligt; seit Ende 1989 sind auch für die Verbrennung von Abfällen auf See keine Ausfuhrbewilligungen mehr erteilt worden. Die Schweiz kann das Protokoll daher problemlos ratifizieren.

Botschaft

1 Allgemeiner Teil

1.1 Einleitung

Am 7. November 1996 verabschiedete eine Sondersitzung der Vertragsparteien des Übereinkommens vom 29. Dezember 19721 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen am Sitz der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) in London ein Protokoll, das am eingangs erwähnten Überein...

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