Richtlinien über die finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung

Auszug


Richtlinien über die finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung

Richtlinien

über die finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung

vom 5. April 2004

Das Eidgenössische Departement des Innern erlässt folgende Richtlinien:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand

1 Das Eidgenössische Departement des Innern (Departement) kann im Rahmen der jährlich bewilligten Kredite (Rubrik 306.3600.0202 «angewandte Kunst») Projekte und Massnahmen von gesamtschweizerische...

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