Verordnung über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer (BGKV)

Auszug


Verordnung über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer (BGKV)

Verordnung über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer

(BGKV)

vom 13. Januar 1999

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 11a des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 19661

und Artikel 142 Absatz 1 Buchstabe b des Landwirtschaftsgesetzes2

verordnet:

1. Abschnitt: Grundsätze Art. 1

1 Der Bund unterstützt den Aufbau und die Erhaltung gesunder Kleinwiederkäuerbestände. Als Kleinwiederkäuer gelten Schafe, Ziegen und Hirsche.

2 ...

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