Trilaterales Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich Film (Filmkoproduktionsabkommen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz)

Auszug


Trilaterales Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich Film (Filmkoproduktionsabkommen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz)

Originaltext

Trilaterales Abkommen

zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich Film (Filmkoproduktionsabkommen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz)

Abgeschlossen in Berlin am 11. Februar 2011 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 23. Juni 2011

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Folgenden «Vertragsparteien» genannt 2013

in dem Bewusstsein, dass audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Filmindustrie sowie für die Zunahme des wirtschaftlichen und kulturellen Austausches zwischen den drei Staaten leisten können,

geleitet von dem Wunsch, den besonders engen Beziehungen zwischen den drei Staaten durch eine Erleichterung...

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