Parlamentarische Initiative. Trennungsfrist bei Scheidung auf Klage eines Ehegatten. Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats

Auszug


Parlamentarische Initiative. Trennungsfrist bei Scheidung auf Klage eines Ehegatten. Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats

01.408

Parlamentarische Initiative

Trennungsfrist bei Scheidung auf Klage eines Ehegatten

Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats

vom 29. April 2003

Sehr geehrter Herr Präsident,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GvG) den vorliegenden Bericht. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt mit 15 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem vorliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen.

29. April 2003 Im Namen der Kommission

Die Präsidentin: Anita Thanei

Übersicht

Das neue Scheidungsrecht ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Seither wird es immer wieder kritisiert. Namentlich die Trennungsfrist von vier Jahren, nach der ein Ehegatte die Scheidung gegen den Willen des (der) anderen verlangen kann, wird von den Praktikerinnen und Praktikern als zu lang und zu belastend eingestuft. Damit kommt die von Nationalrätin Lili Nabholz eingereichte Parlamentarische Initiative, mit der sie eine Verkürzung der Frist auf zwei Jahre verlangte, einem Bedürfnis nach.

Die vierjährige Trennungsfrist hat sich negativ ausgewirkt. Ein Ehegatte kann die Scheidung aus irgendeinem Grund verweigern und damit den anderen dazu zwingen, den Ablauf dieser Frist abzuwarten. Weil diese Frist nicht selten als zu lange empfunden wird, kann der scheidungswillige ...

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