Bericht des Bundesrates über die unabhängige Toxikologie-Forschung in der Schweiz (Bericht in Erfüllung des Postulats Graf 02.3125 «Unabhängige Toxikologieforschung in der Schweiz»)
Bundesblatt Nr. 23, 5. Juni 2007 › Seccion Unica
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Bericht des Bundesrates über die unabhängige Toxikologie-Forschung in der Schweiz (Bericht in Erfüllung des Postulats Graf 02.3125 «Unabhängige Toxikologieforschung in der Schweiz»)
Bericht des Bundesrates über die unabhängige Toxikologie-Forschung in der Schweiz (Bericht in Erfüllung des Postulats Graf 02.3125 «Unabhängige Toxikologieforschung in der Schweiz») vom 2. Mai 2007 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen hiermit den Bericht «Unabhängige Toxikologieforschung in der Schweiz» in Erfüllung des Postulates Graf 02.3125 vom 21. März 2002 mit Antrag auf Kenntnisnahme. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 2. Mai 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-ReyDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Inhalt Der vorliegende Bericht stellt die heutige Situation der unabhängigen Toxikologie an den Schweizer Hochschulen und die Bedürfnisse des Bundes in diesem Bereich dar. Er zeigt auf, wie die unabhängige Lehre und Forschung in den verschiedenen Bereichen der Toxikologie in der Schweiz langfristig gewährleistet und die Aufgaben des Bundes zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags in Zukunft sichergestellt werden können. Ausgangslage Der Bundesrat unterbreitet den Bericht «Unabhängige Toxikologie-Forschung in der Schweiz» in Erfüllung des Postulates Graf 02.3125 vom 21. März 2002 dem Parlament mit Antrag auf Kenntnisnahme. Das Postulat Graf kann damit im «Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte» zur Abschreibung beantragt werden. Unabhängige Toxikologieforschung an Hochschulen in der Schweiz Nach der Schliessung des Instituts für Toxikologie in Schwerzenbach verbleiben in den verschiedenen Bereichen der Toxikologie Forschungsgruppen mit 5 Professuren. Diese decken die verschiedenen Bereiche der Toxikologie nur teilweise ab. Forschung und Lehre und damit auch die Nachwuchsförderung sind limitiert. Die bestehenden Toxikologienetzwerke leisten in der Koordination und der Organisation der Lehre wertvolle Dienste. Ihre Strukturen sind jedoch zu schwach, um selbständig interdisziplinäre Projekte organisieren zu können. Als Folge der Fokussierung der Hochschulen auf die Grundlagenforschung verbleiben für die angewandte Forschung und Dienstleistungen nur ungenügende Kapazitäten. Aufgaben der Bundesverwaltung Die Behörden müssen zahlreiche gesetzliche Aufgaben im öffentlichen Gesundheitsund Umweltschutz erfüllen, bei denen sie auf toxikologisches Wissen angewiesen sind. Da sie keine eigenen Laboratorien zur Bearbeitung toxikologischer Fragestellungen besitzen, müssen Forschungsaufträge an unabhängige Leistungserbringer vergeben werden. Die hierzu vorhandenen finanziellen Mittel sowie die bei den Leistungserbringern vorhandenen Kapazitäten sind nicht ausreichend, um die erforderlichen Arbeiten auszuführen. Dies hat zur Folge, dass Gesundheits-, Umwelt- und Sicherheitsrisiken nur mangelhaft erkannt und begrenzt werden können. Die bestehenden Defizite erschweren auch die Zusammenarbeit mit internationalen Gremien. 3748 Schaffung eines Zentrums für angewandte ökotoxikologische Forschung Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die unabhängige Toxikologieforschung in der Schweiz gestärkt und langfristig sichergestellt werden muss. An den Schweizer Hochschulen soll ein Zentrum für angewandte Ökotoxikologie entstehen. Zudem sind die bestehenden Toxikologienetzwerke zu stärken. Die Nähe des neu zu schaffenden Zentrums zu den Hochschulen stellt sicher, dass Synergien mit der Grundlagenforschung und der bestehenden Infrastruktur genutzt werden können. Zudem gewährleistet die Nähe zu den Hochschulen ein hohes wissenschaftliches Niveau. Das Zentrum soll an der Eawag und der ETH Lausanne entstehen, da dort bereits ökotoxikologisches Know-how vorhanden ist. Im Bereich der Humantoxikologie nimmt der Bundesrat den Bedarf an angewandter Forschung zur Kenntnis. Er sieht aber zurzeit keine Möglichkeit, die Grundfinanzierung von 2 Mio. Franken pro Jahr für ein Zentrum für angewandte Humantoxikologie ausgabenneutral sicherzustellen. Auf die Schaffung des Zentrums für angewandte Humantoxikologie wird deshalb zurzeit verzichtet. Nutzen und Kosten des Zentrums für angewandte Ökotoxikologie Durch das Zentrum wird die unabhängige Ökotoxikologieforschung und -lehre sichergestellt und der akademische Nachwuchs gefördert. Das dienstleistungsorientierte Zentrum wird in der Lage sein, die wissenschaftlichen Grundlagen und Methoden zu erarbeiten, die es den Behörden erlauben, die Risiken von Chemikalien zu erkennen und zu beurteilen. Es wird dadurch einen wesentlichen Beitrag leisten, dass die Bundesverwaltung ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen und ein hohes Schutzniveau gewährleisten kann. Aus der Sicherung der Grundfinanzierung entstehen dem Bund ausserhalb des aktuellen Finanzplanes keine zusätzlichen Kosten. Die jährlichen Mitte...
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