Tierschutzverordnung (TSchV)

Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 6, 10. Februar 2009Einzig › Tierschutzverordnung

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Tierschutzverordnung (TSchV)

Tierschutzverordnung

(TSchV) Änderung vom 14. Januar 2009

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Tierschutzverordnung vom 23. April 20081 wird wie folgt geändert:

Art. 10 Abs. 3

Betrifft nur den französischen Text.

Art. 76 Abs. 2

Betrifft nur den italienischen Text.

Art. 95 Abs. 1 Bst. b

1 Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn:

b. in Betrieben nach Artikel 90 Absatz 2 Buchstabe b die Anzahl Tiere pro Flächeneinheit dem Futterangebot und der Beanspruchung des Bodens angepasst ist;

Art. 103 Bst. c

Bei Handel und Werbung mit Tieren muss die für die Betreuung der Tiere verantwortliche Person:

c. in Unternehmen, die Viehhandel nach Artikel 20 Absatz 2 des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 19662 (TSG) betreiben: über ei...

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