Verordnung des ETH-Rates über die Immaterialgüter im ETH-Bereich und die Beteiligung an Unternehmungen (Immaterialgüter- und Beteiligungsverordnung ETH-Bereich; IGBV-ETH)

Auszug


Verordnung des ETH-Rates über die Immaterialgüter im ETH-Bereich und die Beteiligung an Unternehmungen (Immaterialgüter- und Beteiligungsverordnung ETH-Bereich; IGBV-ETH)

Verordnung des ETH-Rates über die Immaterialgüter im ETH-Bereich und die Beteiligung an Unternehmungen

(Immaterialgüter- und Beteiligungsverordnung ETH-Bereich; IGBV-ETH)

vom 24. März 2004

Vom Bundesrat genehmigt am 23. Juni 2004

Der ETH-Rat, gestützt auf die Artikel 3a und 36 Absatz 4 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 19911,

verordnet:

1. Kapitel: Immaterialgüter 1. Abschnitt: Pfl...

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