Parlamentarische Initiative. Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien. Konsumentenschutz. Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates

Auszug


Parlamentarische Initiative. Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien. Konsumentenschutz. Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates

00.421

Parlamentarische Initiative

Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien. Konsumentenschutz

Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates

vom 21. Oktober 2005

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einer Änderung des Obligationenrechts. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen.

21. Oktober 2005 Im Namen der Kommission

Der Präsident: Luzi Stamm

Übersicht

Der vorliegende Gesetzesentwurf hat zum Ziel, den Konsumentenschutz beim Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien zu verstärken. Er lehnt sich dabei an die entsprechende EU-Richtlinie 94/47EG vom 26. Oktober 1994 an. Der Entwurf regelt die Phase des Vertragsabschlusses, indem insbesondere ausführlich festgelegt wird, wie der Konsument vor Vertragsabschluss zu informieren ist.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt eine Regelung, welche sich unabhängig davon anwendet, auf welcher rechtlichen Grundlage (Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht oder Sachenrecht) die Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien beruhen. So sind neben der vorgesehenen Regelung gleichzeitig Miteigentums-, miet- oder kaufvertragliche Bestimmungen anwendbar.

Der Entwurf enthält entsprechend der EU-Richtlinie eine Definition des Vertrags. Er bestimmt, wie der Konsument vor dem Vertragsabschluss zu informieren ist, umschreibt Form und Inhalt des Vertrages sowie die Folgen der Verletzung dieser inhaltlichen und formellen Anforderungen. Zudem sieht er ein Widerrufsrecht, ein Anzahlungsverbot während der Widerrufsfrist sowie die Auflösung von Kreditverträgen vor.

2546

Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Parlamentarische Initiative

Am 15. Juni 2000 reichte Nationalrat Nils de Dardel eine parlamentarische Initiative ein mit dem Ziel, das schweizerische Recht in Anlehnung an das Europäische Recht so zu revidieren, dass die Erwerber von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien besser geschützt werden.

Am 20. Februar 2001 prüfte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates diese Initiative vor und beantragte mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ihr Folge zu geben. Eine Minderheit beantragte, ihr keine Folge zu geben. Der National-rat hat der parlamentarischen Initiative am 20. September 2001 mit 95 zu 71 Stimmen Folge gegeben1.

Gestützt auf Artikel 21quater Absatz 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG; SR 171.11)2 beauftragte der Nationalrat seine Kommission für Rechtsfragen mit der Ausarbeitung einer Vorlage.

1.2 Arbeiten der Kommission und der Subkommission

Am 28. Oktober 2...

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