Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
Bundesblatt Nr. 11, 22. März 2005 › Seccion Unica
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Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
05.027
Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 23. Februar 2005 Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) mit Antrag auf Zustimmung. Gleichzeitig beantragen wir, folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben: 2001 P 99.3560 Schaffung von Grossschutzgebieten (N 12.6.01 Grobet) 2002 P 02.3354 Rechtsgrundlagen für Schweizer Biosphärenreservate (N 4.10.02 Lustenberger) 2004 M 04.3048 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Naturparks (S 15.06.04 Marty; N 21.09.04) Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 23. Februar 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) entspricht einem breit abgestützten Anliegen der Kantone, der Regionen und verschiedener auf regionaler Ebene tätiger Akteure. Die bisherige Natur- und Landschaftspolitik des Bundes soll durch eine Rechtsgrundlage für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung ergänzt werden. Drei Kategorien von Pärken werden vorgeschlagen: - Nationalpärke sind Gebiete mit möglichst ursprünglichem Naturcharakter. Ihr Zweck ist es, eine weitgehend ungestörte Eigenentwicklung der Natur zu ermöglichen sowie den Kontakt der Bevölkerung mit der Natur zu begünstigen. - Regionale Naturpärke sind besiedelte Gebiete im ländlichen Raum mit besonderen natur- und kulturlandschaftlichen Qualitäten. Sie leisten einen konkreten Beitrag, um günstige Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung in der Region, für die Umweltbildung, für die Entdeckung des natürlichen und kulturellen Erbes sowie für die Förderung innovativer und umweltverträglicher Technologien zu schaffen. - Naturerlebnispärke sind naturnahe Ausgleichsräume in der Nähe dicht besiedelter Gebiete. Sie umfassen möglichst unberührte Lebensräume für Pflanzen und Tiere, und sie ermöglichen der Bevölkerung, die Natur zu erleben und deren Eigenentwicklung zu entdecken. Damit tragen Naturerlebnispärke zur Sensibilisierung für Natur- und Umweltanliegen bei. Mehrere Parkprojekte sind in allen Landesteilen der Schweiz bereits lanciert; sie orientieren sich mehrheitlich an Vorbildern aus unseren Nachbarstaaten. Die Projekte werden in den meisten Fällen von der lokalen Bevölkerung breit getragen. Diese sieht darin die Möglichkeit, den Schutz natürlicher Lebensräume und die Gestaltung ihrer eigenen Landschaft, auf die sie stolz ist, mit der Regionalentwick-lung in Einklang zu bringen und gleichzeitig einen berechtigten Nutzen für die lokale Wirtschaft zu erzielen, namentlich im Bereich des Tourismus. Die Errichtung von Pärken erzeugt Mehrwerte, die ein Investitionswachstum in den einzelnen Regionen bewirken und...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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