Teil IV: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)
Bundesblatt Nr. 29, 23. Juli 2002 › Seccion Unica
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Teil IV: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)
Teil IV: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) ÜbersichtAls Konsequenz aus der Maul- und Klauenseuche-Epidemie in Grossbritannien und ihren Auswirkungen auf verschiedene andere europäische Länder soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass bei einer künftigen Bedrohung des schweizerischen Viehbestandes durch eine hochansteckende Seuche Tiertransporte, Märkte und Ausstellungen unverzüglich verboten werden können. Weiter wird eine gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an die Entsorgung von Fleischabfällen vorgeschlagen. Im Hinblick auf eine Koordination der Kontrollen soll das zuständige Bundesamt den Kantonen Vorgaben für die durchzuführenden Kontrollen machen können.1 Allgemeiner Teil 1.1 AusgangslageDas TSG1 hat sich bisher als geeignet erwiesen, die Seuchenlage in der Schweiz konstant zu verbessern und die Einschleppung von Seuchen zu verhindern. Die Schweiz ist seit 1980 frei von Maul- und Klauenseuche, seit 1993 von klassischer Schweinepest, seit 1998 von der Newcastle-Krankheit des Geflügels und seit 1999 von der Tollwut. Das Gesetz hat auch das Instrumentarium geliefert, um die BSE wirksam zu bekämpfen.Die Zielsetzung des staatlichen Veterinärwesens hat sich indessen in den letzten Jahren gewandelt. Zusätzlich zur Seuchenbekämpfung haben die vorbeugenden Mass-nahmen und die permanente Überwachung des Gesundheitszustands der Tiere an Bedeutung gewonnen. Diese sind ...
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