Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Auszug


Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Übersetzung1

Abkommen

zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abgeschlossen am 11. Juni 2009

Von der Bundesversammlung genehmigt am 15. März 20102 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 26. Oktober 2011

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Tadschikistan im Folgenden als «die Vertragsparteien» bezeichnet,

vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen der beiden Staaten zu verstärken,

im Bestreben, günstige Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen und zu erhalten, ...

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