Subventionsbericht 2008 des Bundesrats
Bundesblatt Nr. 31, 5. August 2008 › Seccion Unica
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Subventionsbericht 2008 des Bundesrats
08.051 Subventionsbericht 2008 des Bundesrats vom 30. Mai 2008 Sehr geehrter Herr NationalratspräsidentSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen gestützt auf Artikel 5 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 den Subventionsbericht 2008 zur Kenntnisnahme. Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 30. Mai 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal CouchepinDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Übersicht Artikel 5 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 verpflichtet den Bundesrat, periodisch zu überprüfen, ob die spezialgesetzlichen Subventionsbestimmungen mit den im Subventionsgesetz festgehaltenen Grundsätzen übereinstimmen. Eine erste flächendeckende Subventionsüberprüfung wurde in den Jahren 1997 und 1999 in zwei Schritten durchgeführt. Dabei ist bei insgesamt 221 von 359 Subventionen ein Handlungsbedarf festgestellt worden, der mit rund 400 Einzelmassnahmen behoben wurde. Die erste flächendeckende Subventionsüberprüfung schloss im Jahr 2002 mit dem letzten von insgesamt fünf Controlling-Berichten der Eidgenössischen Finanzverwaltung an den Bundesrat ab. 89 Prozent aller Massnahmen waren zu jenem Zeitpunkt umgesetzt oder in Realisierung begriffen. Wie bereits die erste Überprüfung basiert auch die vorliegende Subventionsüberprüfung auf einer Datenbank mit Informationen über rund 400 Subventionsverhältnisse. Nicht bei jeder in der Datenbank erfassten Subvention ist jedoch eine detaillierte Auswertung angezeigt. Auf eine Überprüfung von Subventionen ist insbesondere dann verzichtet worden, wenn: a. eine Subvention demnächst abgeschafft wird; b. eine Subvention kürzlich im Rahmen einer Neugestaltung überprüft worden ist und deshalb noch zu wenig Erfahrungen vorliegen, um Änderungsbedarf festzustellen und Handlungsmassnahmen abzuleiten; c. der Bund keinen Handlungsspielraum betreffend Ausgestaltung und Steue-rung der Subvention hat. Unter Anwendung dieser Ausschlusskriterien sind von den 2006 ausgerichteten 361 Subventionen 228 überprüft worden. Dabei ist bei insgesamt 70 Subventionen ein Handlungsbedarf festgestellt worden. Dieser kann im Wesentlichen zwei Kategorien zugeteilt werden: Zum einen besteht in einzelnen Aufgabenbereichen ein grundlegender Reformbedarf oder zumindest die Notwendigkeit, Ausgestaltung, Steuerung und Höhe der Subventionen systematisch zu hinterfragen. Zum andern konnte bei verschiedenen vorwiegend kleineren Subventionen konkretes Verzichtspotenzial eruiert werden, sei es, weil der mit der Subvention verfolgte Zweck weggefallen ist, oder sei es, weil die Effizienz des Mitteleinsatzes verbessert werden kann. Grundlegenden Reformbedarf sieht der Bundesrat vor allem im Bildungsbereich (Umsetzung der neuen Bildungsverfassung, Verbesserung der Steuerung der Hochschullandschaft), beim öffentlichen Verkehr (Neuordnung der Infrastrukturfinanzie-rung, Verstärkung des Wettbewerbs im regionalen Personenverkehr) und bei der Landwirtschaft (Marktöffnung im Rahmen der WTO und/oder eines Freihandelsabkommens mit der EU). Einen weiteren grundlegenden Prüfauftrag hat der Bundesrat sodann bei der Gesundheitsförderung erteilt (Verbesserung in der Steuerung und organisatorische Fokussierung). Das finanzielle Entlastungspotenzial dieser Reformen für den Bundeshaushalt kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend quantifiziert werden. Es geht hier aber um Grössenordnungen im dreistelligen Millionenbereich. 6230 Bei 32 vorwiegend kleineren Massnahmen besteht konkretes Verzichtspotenzial, wobei der Bundesrat bei einem Drittel davon den Subventionsverzicht bzw. -abbau im Grundsatz bereits beschlossen hat, während er in den übrigen Fällen Prüfaufträge erteilt hat. Das finanzielle Entlastungsvolumen beläuft sich mittelfristig auf rund 100 Millionen pro Jahr. Die finanziellen Auswirkungen des zweiten Subventionsberichts lassen sich damit mit den Ergebnissen des ersten Berichts vergleichen: 1997 wurde das Einsparpotenzial nicht beziffert. 1999 wurde ein Einsparpotenzial von langfristig 100 Millionen ausgewiesen. Im Weiteren wird im vorliegenden Bericht auch der Frage erörtert, inwieweit sogenannte «Sunset-Klauseln» in die Schweizerische Subventionspraxis einfliessen können. «Sunset Legislation» gilt als Instrument der Terminierung von Politiken und existiert in verschiedensten Ausprägungen. Im Rahmen des Subventionsberichts steht die Frage nach einer systematischen Befristung von Gesetzen im Vordergrund. Grundsätzlich sollte der mit «Sunset Legislation» einhergehende automatische Wegfall von überholten Gesetzen zu einer Entschlackung der Gesetzgebung führen und staatliche Interventionen auf das Notwendige beschränken. Im Weiteren stellt die befristete Gesetzgebung sicher, dass Erlasse p...
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